Ausbildungsförderungsrecht / BAföG-Recht
Im Einzelfall ist das BAföG-Recht als Spezialgebiet des Verwaltungsrechts mit sozialrechtlichen Einflüssen oft unübersichtlich, so dass Förderungsmöglichkeiten und Ausnahmen übersehen werden.
Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Ausbildungsförderung gezielt und in voller Höhe durchzusetzen. Egal, ob es um Schüler- oder Meister-BAföG oder um die Förderung eines Hochschulstudiums geht: Wir beraten und vertreten Sie bei Streitigkeiten um die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen, bei Problemen des Fachrichtungswechsels oder des Abbruchs der Ausbildung, der Förderung Ihres Auslandsaufenthalts, Streitigkeiten um das Bankdarlehen, bei Fragen der Rückzahlung oder des Teilerlasses für die Jahrgangsbesten.
Werden Sie mit einem Rückforderungsbescheid konfrontiert oder droht gar das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen zu unrecht erhaltener Leistungen, so helfen wir Ihnen, sich gegen den Vorwurf des BAföG-Betrugs zu wehren und die im jeweiligen Verfahrensstadium richtigen Angaben abzugeben, ohne dass Sie sich für ein nachfolgendes Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst belasten.
Nutzen Sie die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung und riskieren Sie nicht das Ende Ihrer Karriere, noch bevor diese richtig begonnen hat. Die Rechtsfolgen eines BAföG-Delikts im Hinblick auf die spätere Berufsausübung sind oft sehr viel weitreichender als man es zunächst ahnen möchte.
Wir kennen die Wege, Ihre Rechte effizient und zugleich kostengünstig zu vertreten. Das dem Klageverfahren vorgeschaltete Widerspruchsverfahren ist kostenfrei. Gerichtskosten entstehen in Angelegenheiten des Ausbildungsförderungsrechtes nicht. Anwaltskosten können über Prozesskostenhilfe oder Studentenrechtsschutz, den einige Versicherer anbieten, finanziert werden.